Runderlaß "Körperliche Züchtigung"
Formular mit Erlass des Kultusministers NRW vom 20.06.1947 über körperliche Züchtigung mit dem "Ziel des völligen Verzichts unserer Schule auf körperliche Züchtigung". Dieses Exemplar trägt den Stempel der Volksschule Kachtenhausen mit Eingangsvermerk vom 17.10.1964. Die letzte Unterschrift zur Kenntnisnahme auf der Rückseite erfolgte am 20.04.1966.
Auf diesem Formular unterschrieben die Lehrkräfte auf der Rückseite, dass sie von der Anordnung des nordrhein-westfälischen Kultusministers von 1947 Kenntnis genommen hatten. Ziel der Anordnung war eine Einschränkung der Prügelstrafe, jedoch nicht ihre gänzliche Untersagung. Diese erfolgte in ganz Deutschland erst 1973, in Nordrhein-Westfalen bereits zwei Jahre zuvor.
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Objektdaten
- Höhe 21 cm
- Breite 14.8 cm