Kutschkarre
Kutschkarre, auch als "Dogcart" bezeichnet, für den Transport einer Person. Die leichte Karre besteht aus einer gefederten Achse, an der zwei Speichenräder mit einer Spurweite von rund 136 cm (preußische Normalspur) laufen und dem darauf aufsetzenden Kastenaufbau. Die ungepolsterte Sitzbank im Karrenkasten bot während der Fahrt nur einer Person und einigen wenigen Gepäckstücken (oder Hunden) Platz. Gesteuert wurde die Kutsche als "Selbstfahrer" von der auf der Sitzbank hockenden Person, die das zwischen den Scherbäumen (Scherdeichsel) eingespannte Pferd lenkte.
Der Begriff "Dogcart" bezeichnet zweirädrige Kutschen, die ursprünglich unter dem Sitz Raum für Hunde boten. Sie waren oft mit seitlichen Belüftungsschlitzen für die Vierbeiner versehen und konnten am Heck über eine Klappe geöffnet werden. Die Verwendung solcher Kutschen für die Jagd mit Hunden wandelte sich später durch ihre praktische und wendige Form und Größe zum reinen Alltagsgebrauch um. Tonneaus, Gigs und andere Kutschkarren galten um 1900 als leichtgängige und günstige Alltagsfahrzeuge, die häufig als Alternative zur umständlicher anzuspannenden Kutsche für kurze Fahrten zum Markt, zur Kirche oder zur Spazierfahrt genutzt wurden. Als Zweitfahrzeug, häufig aber auch als einzige Kutsche, waren Kutschkarren auf den meisten pferdehaltenden Höfen verbreitet. Darüber hinaus waren sie auch im kleinstädtischen Kontext als Dienstwagen bürgerlicher Berufsgruppen verbreitet, die wie Anwälte, Ärzte oder Pastoren mobil sein mussten.