Ackerwagengestell
Vordergestell eines Ackerwagens zum Lastentransport. Das Gestell besteht aus einer Achse und zwei eisenbereiften Speichenrädern mit starkem Speichensturz. Die hölzernen Räder sind über ihre Naben an den Achszapfen des Achsholzes aufgehängt. Auf diesem sitzt ein Drehbrett mit einem Spannnagel, auf dem sich der Drehschemel bei der Lenkung des Wagens bewegt. Quer in der Achse sitzt ein Deichselholz, an dessen Vorderseite zumeist die Deichsel angebracht wird. In diesem Fall fehlt jedoch die typische Vorrichtung zur Befestigung der Deichsel. Am hinteren Ende des Deichselholzes wurde die Vorderachse durch einen horizontalen Bolzen in der Holzverbindung mit dem sogenannten Langbaum verbunden. Dieser verkuppelte das Vorder- mit dem Hintergestell (1976:542.2). Die einzelnen Teile sind durch verschiedene Metallbeschläge zusammengehalten.
Vierrädrige Ackerwagen waren bis in die 1960er Jahre ein gängiges landwirtschaftliches Transportmittel. Sie bestanden aus dem Fahrgestell unter dem Wagen und dem Wagenaufbau. Gezogen wurden die Ackerwagen von Pferden oder Rindern, die mit einem Waagscheit vor das Gefährt gespannt wurden. Je nach Gebrauch gab es verschiedene Aufbauten für die Fahrgestelle: Kastenaufbauten wurden zumeist für Saatgut, Rüben, Kartoffeln oder Dünger verwendet. Leiterwagen kamen häufig bei dem Transport der Heuernte zum Einsatz. Ohne Wagenaufbauten dienten die Ackerwagen hingegen dem Transport von Langholz. Durch unterschiedliche Längen der Langbäume konnte das Fahrgestell angepasst werden, um das Transportvolumen dem Gewicht der Ladung anzupassen.


