Ackerwagengestell
Hintergestell eines Ackerwagens zum Lastentransport. Das Gestell besteht aus einer Achse, an deren Achszapfen zwei eisenbereifte Speichenräder aus Holz aufgehängt sind, die einen starken Speichensturz aufweisen. Die Achse setzt sich aus dem Achsholz oder Achsfutter und dem durch Eisenbänder damit verbundenen Achsschemel zusammen, der die Auflage für den Aufbau des Wagens bildet. In dem Achsholz ist ein Zapfenloch, in das ein Verbindungsstück gehört, mit dem das Hintergestell über einen Langbaum mit dem Vordergestell (1966:4827.2) verbunden wurde.
Vierrädrige Ackerwagen waren bis in die 1960er Jahre ein gängiges landwirtschaftliches Transportmittel. Sie bestanden aus dem Fahrgestell unter dem Wagen und dem Wagenaufbau. Gezogen wurden die Ackerwagen von Pferden oder Rindern, die vor das Gefährt gespannt wurden. Je nach Gebrauch gab es verschiedene Aufbauten für die Fahrgestelle: Kastenaufbauten wurden zumeist für Saatgut, Rüben, Kartoffeln oder Dünger verwendet; Leiterwagen kamen häufig bei dem Transport der Heuernte zum Einsatz. Ohne Wagenaufbauten dienten die Ackerwagen hingegen dem Transport von Langholz. Durch unterschiedliche Längen der Langbäume konnte das Fahrgestell angepasst werden, um das Transportvolumen dem Gewicht der Ladung anzupassen.
Schlagworte
Objektdaten
- Höhe 106 cm
- Breite 165 cm
- Tiefe 106 cm


